Kinderhaus Am Sportzentrum

Liebe Eltern,

diese Internetseite soll Ihnen Informationen geben über das neue Kinderhaus Am Sportzentrum, was Ihre Kinder dort erwartet und wie wir unsere Aufgabe, nämlich die uns anvertrauten Kinder bestmöglichst zu betreuen, erfüllen.

Der Markt Lappersdorf ist stolz darauf, ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen vom Krippen- bis zum Schulalter vorhalten zu können. Das neue Kinderhaus Am Sportzentrum ergänzt und erweitert dieses Angebot nunmehr.

Es ist nach den neuesten pädagogischen Erkenntnissen geplant und gebaut. Durch die durchgehende Barrierefreiheit sowie die räumlichen Möglichkeiten für Therapieangebote sind auch die Voraussetzungen für das Miteinander von Kindern mit und ohne Behinderung (Inklusion) gegeben.
 
Die pädagogische Arbeit orientiert sich am Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan. Durch regelmäßig stattfinde Schulungen und Lehrgänge sorgt der Markt Lappersdorf, als Träger der Einrichtung dafür, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hier stets auf dem Laufenden bleiben. Wir möchten für die Kinder eine Atmosphäre des Vertrauens und der Liebe schaffen. Es ist unser Ziel, das Kind in seiner Gesamtpersönlichkeit zu fördern.

Zur Erfüllung unserer Erziehungsarbeit sind wir auf die enge und regelmäßige Zusammenarbeit mit den Eltern angewiesen. Denn: In der Erziehung sind wir Partner!

Kinderkrippe im Kinderhaus Am Sportzentrum

Die Anmeldewochen finden im Januar für das jeweils folgende Betreuungsjahr statt. Der genaue Termin und Ablauf der Anmeldewochen wird rechtzeitig durch das Lappersdorfer Mitteilungsblatt bekannt gegeben. Anfragen vorab sind jederzeit bei der Leitung möglich. Termine zum Anmeldegespräch werden Ihnen telefonisch durch die Leitung mitgeteilt. Sind nicht genügend Plätze verfügbar, wird eine Auswahl nach folgenden Dringlichkeitsstufen getroffen:

a) Kinder, die im Markt Lappersdorf wohnen,
b) Kinder, deren Mutter oder Vater alleinerziehend und berufstätig ist,
c) Kinder, deren Familie sich in einer besonderen Notlage befindet.

Ein nach den Anmeldewochen geschlossener Betreuungsvertrag kann bis zum 30. April, der dem jeweiligen Betreuungsjahr (01.09. bis 31.08.) vorausgeht, kostenfrei von den Eltern widerrufen werden.

Nach dem 30. April ist nur eine Kündigung möglich. Bei einer Kündigung fällt immer ein Monatsbeitrag an, auch wenn das Kind noch nicht in der Einrichtung betreut wurde. Der Monatsbeitrag bei Kündigung des Vertrages entfällt bei Erkrankungen des Kindes oder der Eltern, die eine Betreuung im Kinderhaus unmöglich machen sowie bei kurzfristigem Verlust des Arbeitsplatzes eines Elternteils; für Freiberufler und Selbstständige ist die Regelung analog anzuwenden und anhand geeigneter Dokumente nachzuweisen.

Eine Abmeldung ist jeweils zum Monatsende unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen möglich.

Die Kosten des Besuchs im Kinderhaus sind in der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kinderkrippen und Kindergärten des Marktes Lappersdorf in der jeweils gültigen Fassung festgelegt.

Aktuell setzen sie sich pro Monat wie folgt zusammen:
 -  Grundbeitrag
 -  Getränkegeld
 -  Spielgeld
 -  Windelgeld
 -  Mittagessen
 -  Portfoliogebühr (einmalig).

In besonderen Fällen können die Kosten vom Kreisjugendamt übernommen werden. Dazu ist ein Kostenübernahmeantrag notwendig. Die Formulare erhalten Sie im Internet auf der Homepage des Landratsamtes oder bei der Leitung des Kinderhauses.

Die Buchungszeiten können täglich halbstündlich festgelegt werden. Die Mindestbuchungszeit beträgt 3 Tage mit 20 Wochenstunden. Die tägliche Pflichtbuchungszeit ist von 08:00 bis 13:00 Uhr. Hier ist die Bringzeit (08:00 bis 08:30 Uhr) und Abholzeit (12:30 bis 13:00 Uhr) inklusive.

Buchungszeitenänderungen sind einmal im Quartal jeweils zum Monatsende unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen möglich. Außerdem ist eine Buchungszeitänderung zum Ende der Eingewöhnung möglich.

Bei Erkrankung oder Verhinderung am Besuch des Kinderhauses muss das Kind ab 08:00 Uhr in der jeweiligen Gruppe abgemeldet werden.

Einer der ersten Übergänge, den die Kinder in der Regel erleben, ist die Eingewöhnung in eine Betreuungseinrichtung.
Das Kind lernt zunächst den Ablauf, den Gruppenraum und die anderen Kinder bzw. Betreuerinnen kennen und gewöhnt sich an dieses neue Umfeld. Bei Übergängen handelt es sich immer um einen Prozess, der seine Zeit benötigt. Der Austausch mit den Eltern ist für uns besonders auch in dieser Zeit sehr wichtig. Da Kinder sehr sensibel für Stimmungen sind, trägt es zum Gelingen der Eingewöhnung bei, wenn Eltern sich ihrer eigenen Haltung bewusst sind. Sie sollten dem Eintritt des Kindes positiv gegenüber stehen bzw. vorhandene Unsicherheiten und Ängste rechtzeitig ansprechen, um diese klären zu können.

Da das Bindungsbedürfnis in den ersten drei Lebensjahren am stärksten ausgeprägt ist, spielt beim Eintritt in die Krippe die Begleitung durch eine enge Bezugsperson, z. B. Mutter, Vater, Oma, Opa eine sehr wichtige Rolle. Um dem Kind die Übergangssituation von der Familie in die Kinderkrippe zu erleichtern, haben wir ein Konzept zur sanften Eingewöhnung erarbeitet (in Anlehnung an das Berliner Eingewöhnungsmodell). Es dauert erfahrungsgemäß ca. zwei bis vier Wochen, bis das Kind vollständig eingewöhnt ist. So steht auch bei Erkrankungen oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen noch ein ausreichender zeitlicher Spielraum zur Verfügung. Der Verlauf der Eingewöhnung erfolgt stufenweise und wird ganz individuell auf jedes Kind abgestimmt.

Die Aufsichtspflicht des pädagogischen Personals beginnt mit der Übergabe des Kindes in die Gruppe. Die Aufsichtspflicht endet mit der Übergabe des Kindes an die abholberechtigte Person. Abholberechtigte Personen sind Personen, die im Aufnahmevertrag protokolliert sind oder die ausdrücklich von den Erziehungsberechtigten genannt werden.

Das Kinderhaus ist eine pädagogische Gemeinschaftseinrichtung für Kinder im Alter von sechs Monaten bis zum Schuleintritt. Sie besteht aus zwei Krippengruppen mit je 12 Plätzen, in diesen werden Kinder von sechs Monaten bis zum abgeschlossenen dritten Lebensjahr betreut. Die zwei Kindergartengruppen verfügen über je 25 Plätze für Kinder ab 2 Jahren und 9 Monaten bis zur Einschulung, die Geschlechts- und altersgemischt zusammengesetzt sind.

Durch unsere altersgemischten Gruppen können die Kinder sehr schnell vielfältige Lernerfahrungen sammeln. Größere Kinder lernen, Rücksicht auf kleinere Kinder zu nehmen, ihnen zu helfen und sind stolz, wenn sie die „Beschützerrolle“ für die Kleineren übernehmen dürfen. Die kleineren Kinder wiederum werden von den Großen motiviert und ahmen vieles nach, was sie von ihnen sehen.

Zwischen 07:00 und 08:30 Uhr ist die „Bring- und Freispielzeit“, daraufhin beginnt die pädagogische Kernzeit.
Von 08:30 bis 09:15 Uhr finden der Morgenkreis und die gemeinsame Brotzeit statt. Die Kinder nehmen sich selbstständig ihr Essen.
Es folgt die Freispielzeit mit verschiedenen Aktionen. In dieser Zeit finden Projekte statt, die an die Bedürfnisse und Interessen der Kinder sowie der Jahreszeiten angepasst sind.
Gegen 11:30 Uhr beginnt das Mittagessen mit anschließender Schlafenszeit bis ca. 13:30 Uhr.
Währenddessen beginnt um 12:30 Uhr die Abholzeit. Nach dem Schlafen haben die Kinder die Gelegenheit, einen Snack zu sich zu nehmen.
Von 15:00 bis 16:00 Uhr sind die Kinder in der Spätdienstgruppe. Krippenkindern ab zwei Jahren, deren Geschwister die Kindergartengruppe besuchen, bieten wir eine verlängerte Betreuung in der Spätdienstgruppe des Kindergartens an.

Die Bring- und Abholzeit richtet sich nach den individuellen Buchungszeiten und berücksichtigt die Kernzeit (08:30 bis 12:30 Uhr).

Kindergarten im Kinderhaus Am Sportzentrum

Die Anmeldewochen finden im Januar für das jeweils folgende Betreuungsjahr statt. Der genaue Termin und Ablauf der Anmeldewochen wird rechtzeitig durch das Lappersdorfer Mitteilungsblatt bekannt gegeben. Anfragen vorab sind jederzeit bei der Leitung möglich. Termine zum Anmeldegespräch werden Ihnen telefonisch durch die Leitung mitgeteilt. Sind nicht genügend Plätze verfügbar, wird eine Auswahl nach folgenden Dringlichkeitsstufen getroffen:

a) Kinder, die im Markt Lappersdorf wohnen,
b) Kinder, deren Mutter oder Vater alleinerziehend und berufstätig ist,
c) Kinder, deren Familie sich in einer besonderen Notlage befindet.

Ein nach den Anmeldewochen geschlossener Betreuungsvertrag kann bis zum 30. April, der dem jeweiligen Betreuungsjahr (01.09. bis 31.08.) vorausgeht, kostenfrei von den Eltern widerrufen werden.

Nach dem 30. April ist nur eine Kündigung möglich. Bei einer Kündigung fällt immer ein Monatsbeitrag an, auch wenn das Kind noch nicht in der Einrichtung betreut wurde. Der Monatsbeitrag bei Kündigung des Vertrages entfällt bei Erkrankungen des Kindes oder der Eltern, die eine Betreuung im Kinderhaus unmöglich machen sowie bei kurzfristigem Verlust des Arbeitsplatzes eines Elternteils; für Freiberufler und Selbstständige ist die Regelung analog anzuwenden und anhand geeigneter Dokumente nachzuweisen.

Eine Abmeldung ist jeweils zum Monatsende unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen möglich.

Die Kosten des Besuchs im Kinderhaus sind in der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kinderkrippen und Kindergärten des Marktes Lappersdorf in der jeweils gültigen Fassung festgelegt.

Aktuell setzen sie sich pro Monat wie folgt zusammen:
 -  Grundbeitrag
 -  Getränkegeld
 -  Spielgeld
 -  Windelgeld
 -  Mittagessen
 -  Portfoliogebühr (einmalig).

In besonderen Fällen können die Kosten vom Kreisjugendamt übernommen werden. Dazu ist ein Kostenübernahmeantrag notwendig. Die Formulare erhalten Sie im Internet auf der Homepage des Landratsamtes oder bei der Leitung des Kinderhauses.

Die Buchungszeiten können täglich halbstündlich festgelegt werden. Die Mindestbuchungszeit beträgt 3 Tage mit 20 Wochenstunden. Die tägliche Pflichtbuchungszeit ist von 08:00 bis 13:00 Uhr. Hier ist die Bringzeit (08:00 bis 08:30 Uhr) und Abholzeit (12:30 bis 13:00 Uhr) inklusive.

Buchungszeitenänderungen sind einmal im Quartal jeweils zum Monatsende unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen möglich. Außerdem ist eine Buchungszeitänderung zum Ende der Eingewöhnung möglich.

Bei Erkrankung oder Verhinderung am Besuch des Kinderhauses muss das Kind ab 08:00 Uhr in der jeweiligen Gruppe abgemeldet werden.

Krippe - Kindergarten

Kinder, die schon Erfahrung mit Übergangssituationen haben (z.B. durch Krippenbesuch) können auf die bereits erworbenen Kompetenzen zurückgreifen. Dennoch stellt der Wechsel in den Kindergarten eine neue Herausforderung dar. Die Kinder nehmen Abschied vom gewohnten Krippenalltag und müssen sich auf eine neue Umgebung und andere Personen einstellen. Darum sollte auch dieser Übergang bewusst gestaltet werden. Am Ende der Krippenzeit wird zum einen das Thema „Kindergarten“ auch im pädagogischen Alltag aufgegriffen (z.B. durch Bilderbücher, Abschiedsfeier der Krippenkinder…). Zum anderen besteht natürlich auch für Krippenkinder die Möglichkeit für Schnuppertage im Kindergarten.
Bei Kindern, die bereits unsere Einrichtung besuchen, finden diese im pädagogischen Alltag statt.

Kindergarten - Schule

Eine weitere Veränderung stellt der Schuleintritt dar. Die Kinder bringen meist eine starke Motivation für diesen Entwicklungsschritt mit. Dieser Übergang sollte bewusst gestaltet werden.
Die Vorschulerziehung im Kindergarten dient der Vorbereitung auf diesen Übergang. Jedoch ist auch die emotionale und soziale Reife eine wichtige Voraussetzung. Unerlässlich ist auch hier der Austausch zwischen Eltern, Schule und Kindergarten. Gegenseitige Besuche dienen dem schrittweisen Kennenlernen der neuen Situation.
Sowohl im Kindergarten als auch in der Grundschule sind spezielle Kooperationsbeauftragte für die Umsetzung dieser Zusammenarbeit zuständig.

Kindergarten - Mittagsbetreuung/Hort

Da sich die Mittagsbetreuung bzw. der Kinderhort unter der gleichen Trägerschaft befinden, findet natürlich ein regelmäßiger Austausch der Einrichtungen statt.

Die Aufsichtspflicht des pädagogischen Personals beginnt mit der Übergabe des Kindes in die Gruppe. Die Aufsichtspflicht endet mit der Übergabe des Kindes an die abholberechtigte Person. Abholberechtigte Personen sind Personen, die im Aufnahmevertrag protokolliert sind oder die ausdrücklich von den Erziehungsberechtigten genannt werden.

Das Kinderhaus ist eine pädagogische Gemeinschaftseinrichtung für Kinder im Alter von sechs Monaten bis zum Schuleintritt. Sie besteht aus zwei Krippengruppen mit je 12 Plätzen, in diesen werden Kinder von sechs Monaten bis zum abgeschlossenen dritten Lebensjahr betreut. Die zwei Kindergartengruppen verfügen über je 25 Plätze für Kinder ab 2 Jahren und 9 Monaten bis zur Einschulung, die Geschlechts- und altersgemischt zusammengesetzt sind.

Durch unsere altersgemischten Gruppen können die Kinder sehr schnell vielfältige Lernerfahrungen sammeln. Größere Kinder lernen, Rücksicht auf kleinere Kinder zu nehmen, ihnen zu helfen und sind stolz, wenn sie die „Beschützerrolle“ für die Kleineren übernehmen dürfen. Die kleineren Kinder wiederum werden von den Großen motiviert und ahmen vieles nach, was sie von ihnen sehen.

Von 07:00 bis 08:30 Uhr ist die „Bring- und Freispielzeit“, danach folgt die pädagogische Kernzeit.
Zwischen 08:30 bis 09:30 Uhr finden der Morgenkreis und die gemeinsame Brotzeit statt. Beim Morgenkreis werden die Kinder mit einbezogen, indem wir auf Wünsche und Vorschläge eingehen. Im Anschluss beginnt die Projekt- und Freispielzeit, in der individuelle und unterschiedliche Aktionen stattfinden. Die Projekte sind an die Bedürfnisse und Interessen der Kinder sowie die Jahreszeit angepasst. Außerdem variieren sie vom Zeitraum, z. B. ein „Apfel-Projekt“. 
Ab ca. 11:30 Uhr starten wir mit dem Mittagessen.
Um 12:30 Uhr beginnt die Abholzeit.
Von 12:45 bis 13:30 Uhr haben die 3 Jährigen die Gelegenheit, sich schlafen zu legen oder sich auszuruhen.
Am Nachmittag haben die Kinder die Möglichkeit eine kleine Brotzeit zu sich zu nehmen.
Von 15:00 bis 17:00 Uhr sind die Kinder in der Spätdienstgruppe. An zwei Nachmittagen bieten wir den Kindern von 14:00 bis 14:45 Uhr verschiedene gruppenübergreifende Workshops an. An diesen können die Kindergartenkinder individuell teilnehmen.
Die Bring- und Abholzeit richtet sich nach den individuellen Buchungszeiten und berücksichtigt die Kernzeit (08:30 bis 12:30 Uhr). Kindergartenkinder, die bis 14:00 Uhr gebucht haben, müssen nicht am Mittagessen teilnehmen. Kinder, die länger als 14:00 Uhr gebucht haben, müssen am Mittagessen teilnehmen.

Kinderhaus Am Sportzentrum

AdresseKinderhaus Am Sportzentrum
Am Sportzentrum 1 A
93138   Lappersdorf
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Telefon: +49 941 8309633-0
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